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Wir beraten in komplexen Fragen zum Erbrecht und errichten im Sinne ihrer Vorstellungen und auf Basis der gesetzlichen Regelungen die letztwillige Verfügung, Verwahren diese sicher in der Kanzlei und registrieren diese im anwaltlichen Testamentsregister, damit im Falle Ihres Ablebens sichergestellt ist, dass die letztwilllige Verfügung auch im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt wird.
Zur erbrechtlichen Absicherung von schenkungsweisen Zuwendungen zu Lebzeiten errichten wir Pflichtteilsverzichtsverträge und Erbverzichtsverträge.
Weiters beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Auch wenn im Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers kein oder wenig relevantes Vermögen vorhanden ist, können schenkungsweise Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten im Wege des Pflichtteilsergänzungsanspruches aufgerollt und bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden.
Schließlich können wir für Sie auch die Verlassenschaftsabhandlung durchführen, wenn sich alle Erben darauf verständigen, die Kanzlei damit zu beauftragen und zu bevollmächtigen.
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